Genehmigungen, Ausbildung, Zertifikate
Das ist heute vorbei, der Kunde muss sich auf die Werbung und die Werbeaussagen eines Anbieters verlassen. Was tatsächlich dahinter steckt, das ist fraglich und bleibt in der Regel unbewiesen. Web-Seiten beispielsweise darf jeder machen, da gibt es keine Einschränkungen. Ob er es aber kann, das sieht der Kunde erst nach einer Zeit, in der er auch schon eine Menge Geld bezahlt hat. Das muss so sein, niemand kann für einen anderen arbeiten, ohne Lohn. Es sollte aber Mechanismen geben, die zeigen, dass der Dienstleister es wenigstens schon einmal gemacht hat. PMa, Worldsoft Certified Trainer Cloud-Software, Ihr Consultant Peter Marxbauer
Nun, Sie werden es schon erraten, das alles will einmal eingerichtet sein und gepflegt soll es auch werden. Dann werden noch Kenntnisse über die Software an sich gebraucht, über die Besonderheiten eines Filialbetriebes und vieles mehr in dieser Art. Der PMa ist gelernter Kaufmann, zu der Zeit gab es noch keine IT. Die Computer-Sachen kamen erst 10 Jahre später und so entstanden Berufsbilder mit Doppel-Qualifikation. Jedenfalls kümmert sich zuerst einmal ein "System Engineer" um Ihre Cloud-Software, der auch ein gelernter Kaufmann ist. Was denken Sie? Kriegen wir das hin? Aufstiegserlaubnis für Luftaufnahmen in Bayern
Der Hobbyist darf sich auf dem Modell-Flughafen ziemlich frei bewegen, auch auf dem eigenen Grundstück, das war es dann so ziemlich. Das wird den Meisten nicht reichen und ganz sicher nicht denen, die mit ihrem Fluggerät etwas verdienen wollen. Auftragsarbeiten - Fehlanzeige. Um ein wenig Ordnung in die Luft zu bringen braucht man eine Erlaubnis von der zuständigen Luftfahrtbehörde. Im unserem Fall hat Peter Marxbauer eine Dauer-Aufstiegserlaubnis für Bayern von der Regierung von Oberbayern erhalten. Befindet sich der Auftraggeber außerhalb Bayerns, muss die bestehende Dauererlaubnis um eine Einzelerlaubnis ergänzt werden. Wenn wir also mit der Drohne für Sie tätig werden sollen, dann beschaffen Sie bitte zuerst für den geplanten Zeitraum die entsprechende Aufstiegserlaubnis. Sie können gerne die hier befindliche Dauererlaubnis (PDF) mit vorlegen, zum Einen stehen schon die richtigen Daten darin, zum Anderen bekommen Sie damit meistens Rabatt. Das heißt, die Einzelerlaubnis wird in Anlehnung, in Erweiterung der vorhandenen Erlaubnis erteilt. Des Weiteren sollte der Flieger ziemlich fit sein mit dem Urheberrecht und das auch belegen können. Zum Beispiel mit einem guten Presse-Ausweis, der kommt bei uns auch mit. Wenn Sie das selbst und öfter machen wollen, dann rentieren diese Anschaffungen, wenn sie auch eine Menge Kosten verursachen. Und zu Guter letzt soll das Vögelchen anständig versichert sein. Die Definition reicht bis 5 Kg ohne Verbrennungsmotor, das erreichen die guten Geräte ohnehin nie und doch möchte ich so eine Drohne nicht auf den Kopf bekommen. Nicht ohne Grund schreitet das Gesetz beim privaten Anwender so hart ein. Unser Gerät hat eine korrekte Haftpflichtversicherung und damit ist die Vorsorge perfekt, wie bei einem Firmen-Auto. Ist halt ein Firmen-Flieger draus geworden. |